Ende August hatte ich Ihnen, werte Leserinnen und werte Leser, versprochen, das am 1. November in Kraft getretene chinesische Datenschutzgesetz (PIPL) zu lesen und bei Gefallen davon zu berichten. Heute ist es so weit. Wenn Sie meine Kolumne schon länger verfolgen, kennen Sie meine Auffassung zur DSGVO und ihrer deutschen aufsichtlichen Auslegung sowie den möglichen wirtschaftspolitischen Konsequenzen für Europa. Ich muss konstatieren, die chinesische Regierung liest meine Kolumne. Das Grundgerüst zum Schutz von Daten von Individuen wurde von der DSGVO übernommen. Aber es gibt wichtige Unterschiede. Einige Beispiele:

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