Karlsruhe-Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität genauer unter die Lupe genommen. Diese verletzen aus Sicht mancher die Grundrechte von Betroffenen. Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, es gehe um das Spannungsfeld zwischen dem Sicherheitsauftrag des Staates und dem Schutz individueller Freiheitsrechte.

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