Berlin-Aus Sicht der Berliner Senatsinnenverwaltung sind die Pannen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus vor einem Jahr nicht auf ein „Organisationsversagen“ zurückzuführen. Bevor der Verfassungsgerichtshof zu dieser Feststellung komme, müsse er weitere umfassende Prüfungen vornehmen, betonte Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein, der die Innenverwaltung am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs vertrat. Der Jurist forderte das Gericht auf, von seinen Befugnissen Gebrauch zu machen und etwa die Bezirkswahlleiter als Zeugen zu befragen.
Zuvor hatte Präsidentin Ludgera Selting die vorläufige Einschätzung des Gerichts erläutert. Danach ziehen die neun Richterinnen und Richter wegen zahlreicher Fehler, die Auswirkungen auf die Mandate haben, eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Betracht.
„Wir haben den Eindruck, dass Ihre Einschätzung abweicht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“, meinte Karpenstein. Aus diesem Grund halte er eine Vorlage des Falles bei Deutschlands oberstem Gericht in Karlsruhe für angebracht.
