Streit um die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in der „Allianz gegen Rechtsextremismus"IMAGO
Dürfen Städte sich gegen Rechtsextremismus engagieren? Auch dann, wenn dabei Kritik an einer Partei laut wird? Mit dieser Frage hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Anlass war ein Streit um die Stadt Nürnberg und ihre Mitgliedschaft in der „Allianz gegen Rechtsextremismus". Geklagt hatte der Kreisverband der AfD.