Berlin-Das erste Erschrecken nach dem Sturm der fanatischen Anhänger Donald Trumps auf das Kapitol ist verarbeitet – nun dreht es sich in Washington darum, wie man mit dem abgewählten Präsidenten bis zur Amtsübergabe am 20. Januar umgehen soll. Spekulationen über eine Blitz-Amtsenthebung machen die Runde, doch sie sind nicht sehr realistisch. Die Fristen sind zu knapp und die erforderliche Kooperationsbereitschaft der Republikaner ist überschaubar. Wichtiger erscheint vielen – wohl auch Trump selber – die Frage, was mit ihm nach dem Ausscheiden aus dem Amt geschieht. Können und sollen die Justiz und die neue Regierung ihn juristisch zur Verantwortung ziehen – nicht zuletzt für das Aufhetzen seiner Gefolgsleute zum Überfall auf den Kongress oder den Versuch, die Wahlaufseher von Georgia zu Fälschungen zu veranlassen?
Nach Informationen der New York Times beschäftigt sich Trump bereits seit geraumer Zeit mit der Möglichkeit, sich selbst pauschal zu begnadigen, solange er noch im Amt ist. Er habe dies im Gespräch mit Mitarbeitern erörtert, berichtete die Zeitung unter Berufung auf zwei Quellen im Weißen Haus. Dass er das Recht dazu habe, hat er mehrfach auch öffentlich bekundet. Nun besitzt der Präsident der USA zwar ein praktisch unbegrenztes Begnadigungsrecht auf Bundesebene. Doch auf sich selbst hat dies noch nie ein Amtsinhaber angewendet. Ob es möglich wäre, ist unter Verfassungsrechtlern umstritten. Viele erkennen darin die Gefahr, dass Präsidenten sich generell für über dem Recht stehend halten könnten, und einen Bruch des Grundsatzes, dass niemand ein Richter in eigener Sache sein darf.
Trump hat bereits angedeutet, eine ganz Reihe engster Berater und Familienmitglieder mit einer präventiven Generalamnestie auszustatten, um sie vor jeglicher strafrechtlichen Verfolgung zu bewahren. Das würde u. a. für seine ältesten Söhne und seine Tochter Ivanka samt deren Ehemann Jared Kushner sowie seinen Anwalt Rudy Giuliani gelten. Davon abgesehen hat er bereits knapp einhundert verurteilten Weggefährten oder Gesinnungsgenossen, die ihm meist in irgendeiner Weise hilfreich waren, die Strafen erlassen.
Sollte Trump den Weg der Selbstamnestierung gehen, würde er seinen Nachfolger Joe Biden und dessen Regierung in noch größere Schwierigkeiten bei der Entscheidung bringen, wie sie mit Trump verfahren sollen. Biden wird eine Neigung nachgesagt, seinen Vorgänger von sich aus zu begnadigen, wie dies auch Gerald Ford im Fall Richard Nixons und dessen Verwicklung in die Watergate-Affäre getan hat. Ford hatte kein Interesse daran, seine Arbeit noch jahrelang von der juristischen Aufarbeitung des Versagens seines Vorgängers überschatten zu lassen. Er ist dafür allerdings scharf kritisiert worden.

