Datenschutz-Kolumne

Praxen an die Cyber-Front

Ärztinnen und Zahnärzte müssen eine neue Datenschutzrichtlinie umsetzen. Leider ist gut gemeint nicht gut gemacht. Die Regelung hat gravierende Konsequenzen.

Patientendaten sollen besser geschützt werden.
Patientendaten sollen besser geschützt werden.Imago

Berlin-Werte Ärztinnen und werte Zahnärzte. Da ich immer Wort halte, werde ich Ihnen heute die „Richtlinie nach Paragraf 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“ näherbringen. Sie dient der Erhöhung der IT-Sicherheit und damit verbunden des Datenschutzes der IT-Infrastruktur – Software, Hardware, Großgeräte und Telematikinfrastruktur – von Praxen. Konkret gemeint sind die klassischen Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme. Je nach Größe der Praxis (bis zu 5, 6 bis 20 und darüber ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen) steigen die Anforderungen, welche in fünf Fristen seit dem 1. Januar 2021 bis zum 1. Juli 2022 umgesetzt sein müssen.

Berliner Zeitung

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