Berlin-Werte Ärztinnen und werte Zahnärzte. Da ich immer Wort halte, werde ich Ihnen heute die „Richtlinie nach Paragraf 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“ näherbringen. Sie dient der Erhöhung der IT-Sicherheit und damit verbunden des Datenschutzes der IT-Infrastruktur – Software, Hardware, Großgeräte und Telematikinfrastruktur – von Praxen. Konkret gemeint sind die klassischen Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der IT-Systeme. Je nach Größe der Praxis (bis zu 5, 6 bis 20 und darüber ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen) steigen die Anforderungen, welche in fünf Fristen seit dem 1. Januar 2021 bis zum 1. Juli 2022 umgesetzt sein müssen.

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