Am Arbeitsplatz

Geimpft oder nicht: Gesundheitsminister wollen generelle Auskunftspflicht

Arbeitgeber sollen künftig den Impf- und Genesenenstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen, so ein GMK-Beschluss. Der Bund soll die Rechtsgrundlage schaffen. 

In den ersten Firmen gibt es für Ungeimpfte und Geimpfte jeweils eigene Bereiche, etwa in Kantinen.
In den ersten Firmen gibt es für Ungeimpfte und Geimpfte jeweils eigene Bereiche, etwa in Kantinen.imago/ Bihlmayerfotografie

Berlin-Die Gesundheitsminister der Länder sind sich einig. Sie wollen, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern künftig ihren Impfstatus und ihren Genesenenstatus sagen müssen. In dem aktuellen GMK-Beschluss heißt es: „Der Bund wird aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für eine generelle Auskunftspflicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihren Impf- und Genesenenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen.“ Derzeit gibt es eine Auskunftspflicht etwa für Beschäftigte in Kitas, an Schulen, Justizvollzugsanstalten und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern und Arztpraxen. Die Gesundheitsminister wollen die Auskunftspflicht nun auf alle Berufsgruppen ausweiten.

DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte sich zuletzt gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Es sei „ein sehr sensibles Thema“. Zwar empfehle der DGB allen Beschäftigten, ihren Impfstatus transparent zu machen. Aber: „Wir sind nach wie vor gegen die Auskunftspflicht.“ Der Arbeitsrechtler Tobias Werner sagte dem rbb, man „sollte da vorsichtig sein, denn schließlich geht es um hochsensible Daten“. Eine Auskunftspflicht müsse in jedem Fall eine gesetzlichen Grundlage haben. Bislang dürfe der Arbeitnehmer „bei einer unzulässigen Frage“ lügen. Werner: „Wenn jedoch ein Fragerecht besteht, muss der Arbeitnehmer wahrheitsgemäß antworten. Tut er das nicht, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das kann eine Abmahnung sein, aber auch eine Kündigung.“

Getrennte Kantinen für Geimpfte und Ungeimpfte

Sollte die Auskunftspflicht durchgesetzt werden, bedeutet das nicht, dass Arbeitgeber ihre Angestellten auch zur Corona-Impfung verpflichten dürfen. Eine allgemeine staatliche Impfpflicht gibt es nicht. Zudem dürfen Arbeitnehmer nach derzeitiger Gesetzeslage nicht benachteiligt werden, wenn sie sich nicht impfen lassen möchten.  Arbeitgeber können Informationen über den Impfstatus jedoch bei der Organisation der eigenen Arbeitsabläufe nutzen. Möglich wäre etwa, dass Ungeimpfte andere Arbeitsplätze zugewiesen bekommen. Auch der Zugang zu öffentlichen Räumen wie etwa Kantinen kann beschränkt werden. 

Im Chemie- und Pharmakonzern Bayer laufen derzeit bereits Pilotprojekte für Kantinenbereiche nur für Geimpfte und Genesene. Geimpfte und Genesene sollen hier künftig wieder enger zusammensitzen und ohne Maske und Abstand essen dürfen. Für ungeimpfte Beschäftigte oder solche, die keine Auskunft über ihren Impfstatus geben wollen, gebe es weiterhin Abstandsregeln, Masken und Trennwände beim Essen, teile der Konzern laut Medienberichten mit. Der Versorger Eon und der Versicherungskonzern Ergo prüfen nach Unternehmensangaben ähnliche Regelungen.

Eigene Meetings und Arbeitsgruppen für Geimpfte

Wie die Rheinische Post schreibt, geht Bayer noch einen Schritt weiter. So können Beschäftigte auf eigene Faust Arbeitsgruppen ohne Ungeimpfte bilden. Das Unternehmen teilte der Zeitung mit: „Selbstorganisierte Gruppen, zum Beispiel in Mehrpersonen- oder Großraumbüros, in Laboren oder Teilbereichen der Produktion, können unter freiwilliger Anwendung der 2G-Regel (geimpft oder genesen) ohne Abstand und Maske zusammenarbeiten oder Arbeitsmeetings in Präsenz-Meetings durchführen.“