Das Haus wird verkauft, der Käufer ist ein sogenannter Staatsfeind – das sollen die Kommunen und der Verfassungsschutz künftig verhindern können. Diese neue Regelung sieht ein Referententwurf des Bundesbauministeriums vor, der der Ostdeutschen Allgemeinen (OAZ) vorliegt.
Kommunen sollen aktiv einschreiten
Konkret sollen die Kommunen bei einem ohnehin geplanten Hausverkauf ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn durch den Verkauf „soziale Missstände“ drohen, wenn die Käufer beweisbar der organisierten Kriminalität zugeordnet werden können oder sie „rechts-, links- oder religiös motivierte Bestrebungen“ haben, so heißt es laut OAZ wörtlich im Entwurf.
Rechtsextremisten wollen ganze Quartiere dominieren
Beispiele der Vergangenheit finden sich demnach in Dortmund-Dorstfeld oder auch in Jamel in Mecklenburg-Vorpommern. Dort bemühen sich laut Entwurf Rechtsextremisten darum, „ganze Quartiere zu dominieren“, so die OAZ in ihrem Bericht.
Jedoch: Eine „gefühlte Bedrohung“ reiche nicht aus, damit die Kommunen eingreifen dürfen. Sie sollen vielmehr künftig eng mit dem Verfassungsschutz sowie Polizeibehörden zusammenarbeiten – ein bisher in der deutschen Verwaltungspraxis einmaliges Vorgehen.
