Das Landgericht Hamburg hat im rechtlichen Streit zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Physiker Roland Wiesendanger mehrere im Jahr 2022 getätigte Aussagen Wiesendangers weiterhin untersagt. Begründet wurde dies mit einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall betrifft Äußerungen aus einem Interview, in dem Wiesendanger unter anderem die wissenschaftliche Debatte über einen möglichen Laborursprung des Coronavirus thematisierte. Teile dieser Aussagen waren bereits Gegenstand eines Eilverfahrens. Dabei wurden einige Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen eingeordnet, andere hingegen aufgrund fehlender Tatsachengrundlage eingeschränkt.

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