Der Nichtschießbefehl erging am 3. November 1989, einen Tag vor der Demonstration der Hunderttausenden für eine neue DDR auf dem Alexanderplatz. Egon Krenz, seit zwei Wochen der führende Mann der DDR, hatte in seiner Funktion als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates befohlen: „7. Die Anwendung der Schusswaffe im Zusammenhang mit möglichen Demonstrationen ist grundsätzlich verboten.“ Die Ausarbeitung des insgesamt elf Punkte umfassenden Befehls Nr. 11/89 hatte Fritz Streletz übernommen, Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung der DDR, Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates.

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