Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Beschwerde des Weimarer Amtsrichters, Siegfried Dettmar, abgewiesen. Der frühere Amtsrichter war in den Fokus geraten, als er 2021 die Aufhebung der Maskenpflicht an zwei Schulen in Thüringen anordnete. Formal war er dafür nicht zuständig. Mit am Donnerstag veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen.