Schule

AfD zieht wegen Schultheaterstücks vor Gericht: Das sagt ein Verfassungsrechtler

Eine Schule in Osnabrück hat ein Stück über Aussagen der Partei aufgeführt. Die AfD Niedersachsen sieht die Neutralitätspflicht verletzt. Nun entscheidet ein Gericht.

Die AfD Niedersachsen zieht vor das Verwaltungsgericht in Hannover.
Die AfD Niedersachsen zieht vor das Verwaltungsgericht in Hannover.Ronny Hartmann/AFP

Wegen eines Theaterstücks hat die AfD Niedersachsen gegen das Kultusministerium des Bundeslandes geklagt: Sie fühlt sich falsch dargestellt. Um 13 Uhr beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Hannover an diesem Mittwoch mit der Frage, wie politisch Theaterstücke an Schulen sein dürfen. Das Urteil wird im Laufe des Nachmittags erwartet.

Im Mai 2019 hatte eine Schule in Osnabrück ein Theaterstück mit dem Titel „Danke dafür, AfD“ aufgeführt. Darin setzten sich die Elftklässler kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Laut Medienberichten hatten 15 Schüler den „Rechtsruck in der Gesellschaft“ behandelt und Äußerungen von AfD-Politikern analysiert. Auch sei der Schulkeller zu einer symbolischen Gaskammer umgebaut worden, wie der Spiegel 2019 berichtete.

Kultusministerium: Lehrer hatten keinen politischen Einfluss auf das Stück

Die vom Verfassungsschutz beobachtete AfD kritisiert, dass damit die Neutralitätspflicht des Staates verletzt werde und Lehrer unzulässig Partei genommen hätten. Das Kultusministerium weist die Vorwürfe zurück. Es gehöre zum Lehrauftrag, Schüler politisch zu bilden. Zudem gebe es keine Neutralitätsverletzung, da die Lehrkräfte keinen politischen Einfluss auf das Stück gehabt hätten. Laut einem Gerichtssprecher hatten die Schüler das Stück selbst entwickelt.

In ihrer Klage erklärt die AfD, dass Lehrkräfte zwar dafür sorgen müssten, dass alle zulässigen politischen Äußerungen geäußert werden können. Allerdings sollten sie keinen Raum für rechtswidrige und beleidigende Äußerungen bieten. Diese müssten zurückgewiesen und unterbunden werden. Schulen seien kein Raum für politischen Aktivismus.

„Grundsätzlich gilt für Schulen eine politische Neutralitätspflicht“, sagt der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner der Berliner Zeitung. „Was natürlich nicht bedeutet, dass sie sich nicht mit politischen Themen befassen dürften, sei es im Unterricht oder auch in Theatergruppen.“

Linder ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, er hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema der schulischen Neutralitätspflicht beschäftigt. Er schränkt jedoch ein, dass nicht der Eindruck entstehen dürfe, eine Schule spreche sich gegen eine bestimmte Partei aus, die sich schließlich im Wettbewerb mit anderen Parteien befinde. „Sobald sich also ein Theaterstück auf eine bestimmte Partei bezieht, wird es zumindest grenzwertig, ganz egal, ob es sich um die AfD handelt oder die Grünen.“

Am Ende komme es auf die konkrete Ausgestaltung des Stückes an, sagt Lindner. „Wird klar und deutlich gegen eine Partei Stellung bezogen? Das wäre ein Problem. Oder werden lediglich unstrittige Fragen behandelt? Dass es sich bei der AfD um eine in Teilen rechtsextrem eingestufte Partei handelt, ist zum Beispiel ein Fakt, den man auch in einem schulischen Theaterstück wiedergeben darf.“

Schule erhielt zahlreiche Hassbotschaften

Nachdem auf rechten Nachrichtenseiten eine Theaterstück-Rezension eines Journalisten der Neuer Osnabrücker Zeitung (NOZ) kursiert hatte, erhielt die Schule zahlreiche Hassbotschaften, berichtet das Nachrichtenportal t-online. Selbst die Kontaktdaten und ein Foto des Schulleiters seien verbreitet worden.