Laut Frank Rüdrich, Geschäftsführer von Rüdrich Immobilien mit hoher Fachexpertise, ist es entscheidend, sich frühzeitig über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren, um kostspielige Fehler zu vermeiden. So beträgt beispielsweise die Frist zur Umsetzung energetischer Sanierungen 24 Monate. Aber welche einzelnen Verpflichtungen ergeben sich tatsächlich aus der Bestimmung? Und welche Chancen bieten sich für Verkäufer, die ihre Immobilie rechtskonform herrichten möchten?
Rechtliche Grundlagen und Sanierungspflichten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt klare Anforderungen an die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Entsprechend müssen sich vor allem diejenigen Eigentümer, die erst jüngst ein Objekt erworben oder durch Hinterlassenschaft erhalten haben, über die Auflagen im Detail informieren. Auch Verkäufer profitieren von einem guten energetischen Zustand: Dieser steigert den Marktwert, verkürzt den Verkaufsprozess und schafft Vertrauen bei Interessenten. Frank Rüdrich erläutert, dass zu den wichtigsten Maßnahmen unter anderem die Überprüfung und gegebenenfalls Instandsetzung der Heizsysteme, die Dämmung der Leitungen und Geschossdecken sowie der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage zählen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass beim Ausbleiben der erforderlichen Sanierungen vor der Veräußerung einer Immobilie das Erfordernis zur Umsetzung der Auflagen lediglich aufgeschoben wird - mit allen finanziellen und organisatorischen Konsequenzen zu Lasten des neuen Eigentümers.
Zur Vermeidung von Bußgeldern ist neben der Umsetzung der vorgenannten Schritte auch die Einhaltung der entsprechenden Fristen entscheidend. Für Neubauten gelten teils andere Vorschriften, wenngleich die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ebenfalls für Bestandsimmobilien geboten ist.
Ausnahmen bilden lediglich denkmalgeschützte Gebäude oder Sonderfälle, bei denen Sanierungen nur geringe Effekte zur Folge haben. Allerdings wird hier die individuelle Einzelfallprüfung vorausgesetzt.
Die 24-Monate-Frist
Eine zentrale Neuerung im GEG ist die Frist von 24 Monaten für die energetische Sanierung von Immobilien. Die Laufzeit beginnt ab dem Datum des Eigentümerwechsels und verpflichtet den neuen Besitzer, innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen. Im Klartext müssten Käufer oder Erben unmittelbar nach der Übernahme ihrer Immobilie handeln, um die energetischen Vorgaben zu erfüllen.
Bei Fristversäumnis drohen empfindliche Strafgebühren, die sich durch eine frühzeitige Organisation und professionelle Unterstützung vermeiden lassen. Verkäufer verfügen über einen beachtlichen Vorteil, sofern notwendige Maßnahmen bereits vor der Eigentumsübertragung ergriffen wurden. Die vollständige Dokumentation hinsichtlich der Energieeffizienz verleiht der Liegenschaft insgesamt eine höhere Attraktivität.
Prüfung von Kauf oder Erbe
„Berlin-Pankow überzeugt mit seiner einzigartigen Mischung aus unterschiedlichen Lebensstilen als interessanter Wohnort“, weiß Frank Rüdrich.
Im Falle einer attraktiven Kaufoption oder einer Erbschaftsangelegenheit ist es unbedingt angeraten, vor der rechtswirksamen Übertragung des Objektes eine detaillierte Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit durchzuführen. Hierbei ist der Fokus auf die Heizsysteme und die Dämmung der Bauteile zu richten. Zur präzisen Erfassung aller notwendigen Maßnahmen sowie einer korrekten Kalkulation der Kosten kann die Hilfe eines Gutachters oder Fachmannes erforderlich werden. Käufer bringen solche Fachleute heute häufig von sich aus mit, um die anstehenden Sanierungspflichten sicher einschätzen zu können.
Neben der optischen Begutachtung des Immobilienzustandes müssen ferner verschiedene Unterlagen, etwa der Energieausweis, Wartungsnachweise und detaillierte Angebote von Handwerksbetrieben vorliegen, um die Kosten zu überschlagen. Zudem spielen diese Nachweise eine Rolle bei der Sicherung der Finanzierung durch die Banken.
Wichtige Belege geordnet bereitstellen
Die richtige Vorbereitung bildet das Grundgerüst für eine entspannte Transaktion. Verkäufer punkten mit lückenlosen Nachweis aller durchgeführten Sanierungen, Wartungen und energetischen Maßnahmen. Mit der übersichtlichen Bereitstellung der Belege wird sowohl Professionalität signalisiert als auch die gesamte Abwicklung erheblich erleichtert. Käufer und Erben sollten ebenfalls alle relevanten Unterlagen sowie Bildnachweise in geordneter Form bereithalten. Ein klar strukturierter Fristenplan stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte termingerecht umgesetzt werden. So lassen sich bürokratische Hürden effizient überwinden und der gesamte Prozess innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Zeit erfolgreich abschließen.
Abläufe und Organisation der Sanierung
Für die fristgerechte Umsetzung der Sanierungspflichten ist eine gute Organisation unverzichtbar. Die frühzeitige Einbindung von Energieberatern und Fachbetrieben, auch vor dem Hintergrund der Zeitkomponente für die Planungen und Abstimmungen der Vorgehensweisen, erleichtert die Implementierung aller technischen Anforderungen analog des GEG.
Zur finanziellen Stützung der Maßnahmen ist es angeraten, sich gleichwohl frühzeitig über mögliche geeignete Fördermittel zu informieren respektive diese zu beantragen. Rüdrich Immobilien begleitet seine Kunden auf Basis jahrelanger Erfahrung und übernimmt die konkrete Organisation, gern auch für Verkäufer, die frühzeitig und wirtschaftlich klug agieren möchten.
Praktische Tipps und Empfehlungen
Um die Sanierungen möglichst kostengünstig und effizient umzusetzen, sollte folgenden Empfehlungen nachgekommen werden:
- Einholen diverser Angebote für eine optimale zeitliche und finanzielle Planung
- Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zur energetischen Sanierung
- frühzeitige Organisation der Zusammenarbeit mit anerkannten Fachbetrieben
- optimale Nutzung von Fördermitteln
- für Verkäufer die vollständige Dokumentation aller energetischen Maßnahmen als Wertargument
Der Erwerb, die Veräußerung oder das Erbe einer Immobilie in Berlin-Pankow sowie dem gesamten Bundesgebiet ist mit zahlreichen Sanierungspflichten und Chancen verbunden. In diesem Kontext spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine zentrale Rolle.
Als größte Herausforderung steht aktuell die 24-Monate-Frist für die energetische Sanierung im Raum. Mit rechtzeitigem Agieren und einer guten Organisation lassen sich hier unnötige Kosten und Bußgelder vermeiden. Verkäufer, die proaktiv handeln, profitieren von höheren Preisen und kürzeren Vermarktungszeiten. Zudem erleichtert die Zusammenarbeit mit Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen die Umsetzung des Projektes nach den gesetzlichen Vorgaben.
