Mal angenommen, also wirklich rein spekulativ, Sie hätten den Plan gefasst, einem Ihnen zufällig bekannten und offen praktizierenden Neonazi die rechte Hand abzuhacken, an einem Nachmittag im August, in einer öffentlichen Parkanlage und das mit Ihrer eigenen Machete – was würden Sie vorher tun, um sich auf so eine erwartbar blutige wie kriminelle Tat einzustimmen? Schnaps, doppelter Espresso, beides intravenös? Ein Stoßgebet gen Himmel senden, den Fluchtwagen tanken oder vielleicht nur das Kleinstgedruckte in der Rechtschutzversicherung checken?
Der Mann, der am Freitagmorgen (29. November) in den Sitzungssaal 149 des Landgerichts Chemnitz geführt wurde, in Handschellen, begleitet von zwei Justizbeamten, hat sich erst mal – die lokalen Konsumgepflogenheiten befolgend – Crystal Meth reingezogen und dann das Zeug mit zwei Wodka abgeschmeckt. So ließ er es jedenfalls über seinen Anwalt ausrichten, denn selbst sprechen, das wollte Tom Stanley S. nicht.

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