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Mit einer Schulgesetzänderung hat die amtierende Koalition für Berlin den Zugang zum Gymnasium neu geregelt und den Wegfall des Probejahrs beschlossen, mit der Konsequenz, dass das Kind bis Klasse zehn am Gymnasium verbleiben kann.
Die neue Regelung verlangt bei einer Durchschnittsnote unter 2,2 eine Eignungsfeststellung. Diese soll aus einem dreistündigen Probeunterricht mit einer schriftlichen Prüfung in Mathematik und Deutsch bestehen sowie aus Unterrichtsbeobachtungen eines Teams aus Grundschul- und Gymnasiallehrkräften, die anschließend eine Empfehlung an die Schulaufsicht abgeben, die in der Verwaltungslogik aber nicht bindend ist.

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