Ein Jurist mit rechtsextremer Vergangenheit darf in Sachsen vorläufig in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen entschieden, wie die Legal Tribune Online (LTO) berichtet. Nach Angaben des Gerichts sei eine Ablehnung nur zulässig, wenn strafbares Verhalten vorliegt – frühere politische Aktivitäten allein genügten dafür nicht. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Dresden dem Bewerber wegen „mangelnder Verfassungstreue“ zweimal die Aufnahme verweigert.
Der Mann war laut Verfassungsschutz früher in Organisationen aktiv, die dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet werden – unter anderem bei der „Jungen Alternative Sachsen-Anhalt“ und dem Verein „Ein Prozent e. V.“. Obwohl er seine Ämter nach eigenen Angaben längst niedergelegt hatte, sah das OLG Dresden in der kurzen „Wohlverhaltensphase“ keinen ausreichenden Beleg für Distanz zu verfassungsfeindlichen Ideologien.
OVG sieht sich an Verfassungsgerichtshof gebunden
Das OVG verwies in seiner Entscheidung jedoch auf ein früheres Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte bereits 2022 festgelegt, dass Bewerber für das Referendariat nur dann abgelehnt werden dürfen, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen. Diese Auslegung hat Gesetzeskraft – die Fachgerichte müssen sich daran halten, selbst wenn sie sie für zu weitgehend halten.
