Vorsicht vor Internetseite

Wohngeld beantragen: Verbraucherschützer warnen vor Abzocke

Auf der Website online-wohngeld.de können Verbraucher den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Doch die Verbraucherzentrale Berlin warnt: Das ist nicht der Fall und kostet auch noch Geld.

Wer Wohngeld beantragt, sollte dies bei der zuständigen Wohngeldstelle in seiner Gemeinde tun.
Wer Wohngeld beantragt, sollte dies bei der zuständigen Wohngeldstelle in seiner Gemeinde tun.Patrick Pleul/dpa/dpa

Die Verbraucherzentrale Berlin warnt aktuell von der Website online-wohngeld.de.„Wohngeld jetzt online beantragen“, heißt es dort. Nutzer könnten so denken, dass sie dort einen Antrag auf Wohngeld stellen könnten, was aber nicht stimme, so die Verbraucherzentrale. Was nicht deutlich gemacht werde, sei, dass anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro gestellt werden – und der Antrag werde nicht zur zuständigen Behörde weitergeleitet. „Sie haben also gar kein Wohngeld beantragt“, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Die angeblichen Anträge werden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und bearbeitet diese Anträge nicht.

Nutzer würden zudem bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht wahrnehmen, wenn sie oben direkt auf „Jetzt beantragen“ klicken. Denn dann scrolle die Seite zum Eingabeformular runter. Der Preis werde nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ genannt. „Was die Website für Nutzer leistet, wird nicht klar kommuniziert“, bemängeln die Verbraucherschützer.

Auf online-wohngeld.de hereingefallen: Das sollten Nutzer jetzt tun

Wer auf die Seite hereingefallen ist, sollte unbedingt einen Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldstelle in seiner Gemeinde stellen, rät die Verbraucherzentrale. „Sonst verlieren Sie wertvolle Zeit, denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter bereits wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehe man eine Unterlassungsklage in Erwägung. Zudem werden auch eine Sammelklage geprüft.