Arbeitsrecht

Winterchaos auf dem Arbeitsweg: Was für Beschäftigte gilt

Schneefall, Eisglätte und Sturmböen machen den Arbeitsweg beschwerlich. Ausfälle im Nahverkehr und schwierige Straßenverhältnisse führen zu Verspätungen. Doch was gilt rechtlich?

Wer wegen winterlicher Straßenverhältnisse nicht zur Arbeit erscheint, erhält für die ausgefallene Zeit keinen Lohn.
Wer wegen winterlicher Straßenverhältnisse nicht zur Arbeit erscheint, erhält für die ausgefallene Zeit keinen Lohn.IMAGO/Sven Simon

Massive Verkehrsbehinderungen durch winterliche Wetterlagen stellen viele Berufstätige aktuell vor große Herausforderungen. Verzögerungen im öffentlichen Nahverkehr sowie gesperrte oder vereiste Straßen sorgen dafür, dass zahlreiche Pendler ihren Arbeitsplatz verspätet oder überhaupt nicht erreichen. Die Frage, welche arbeitsrechtlichen Folgen daraus resultieren, beschäftigt Beschäftigte ebenso wie Arbeitgeber.

Berliner Zeitung

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