Wien-Die Corona-Opfer von Ischgl können wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob in einem Urteil vom Montag ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen hatte.
Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen. Dort habe die Medienstelle noch am späten Nachmittag des 5. März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien.
Damit sei wissentlich eine Information erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergegeben habe, hieß es vom OLG. Darin liege „eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information“, wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das OLG verwies an die erste Instanz zurück und ließ außerdem wegen der grundsätzlichen Rechtsfragen eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof zu.
