Weimar-Nach einem umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen könnten dort weitere Verfahren dazu entschieden werden. Es gebe mehrere weitere Verfahren „zum gleichen Gegenstand“, wie die Sprecherin des Amtsgerichts Weimar, Inez Gloski am Montag in Weimar sagte. Das Amtsgericht hatte zuvor beschlossen, dass die „Leitungen und Lehrer“ von zwei Schulen den Kindern und Jugendlichen dort das Tragen von Corona-Schutzmasken nicht anordnen dürfen.
Verwaltungsgericht für Infektionsschutz zuständig
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bildungsministeriums, wonach die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für alle Klassenstufen – also auch an Grundschulen – ausgeweitet wurde. Dagegen ging eine Familie mit einem Grundschulkind und einem Kind an einer Regelschule juristisch vor – und bekam von einem Richter des Amtsgerichts zunächst recht. Allerdings ist die Sache im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden. Laut Bildungsministerium soll die Maskenpflicht jedoch zunächst bestehen bleiben.
Das Thüringer Bildungsministerium hatte „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ angemeldet, nachdem der Beschluss öffentlich wurde. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.


