Der charakteristische Zweiklang beim Schließen der Türen ist für viele Berliner S-Bahn-Pendler ein vertrauter Klang. Doch der vertraute Ton wird bald verschwinden. Schuld daran ist eine EU-Verordnung. Diese legt die technischen Spezifikationen zur Barrierefreiheit im Bahnverkehr fest. Danach sind für Neufahrzeuge ein schnell pulsierendes akustisches Warnsignal mit sechs bis zehn Impulsen pro Sekunde vorgeschrieben. Auch Frequenz und Lautstärke sind genau geregelt, was den Spielraum für individuelle Lösungen wie den Berliner Zweiklang stark einschränkt.