In eigener Sache

Warum die Berliner Zeitung den Schneesturm im Liveblog begleitet – und wann Unwetter-Berichterstattung notwendig ist

Ein Wort zur aktuellen Berichterstattung über den Schneesturm „Elli“. Welche Aufgabe die Medien haben. Und worauf Sie sich bei uns verlassen können.

Trotz der Herabstufung des Sturms: Dort hoch will derzeit auch kaum jemand.
Trotz der Herabstufung des Sturms: Dort hoch will derzeit auch kaum jemand.IMAGO/Joko

Liebe Leserinnen und Leser, seit gestern begleiten wir die Wetterlage in Deutschland mit einem Liveblog. Das sorgt – wie immer bei solchen Themen – für Fragen, durchaus auch in unserer eigenen Redaktion. Der Einwand ist bekannt: Es ist Winter, da schneit es eben. Das stimmt. Und dennoch gibt es gute Gründe, warum wir so berichten, wie wir es tun.

Was eine amtliche Wetterwarnung bedeutet

Eine amtliche Wetterwarnung ist keine Bagatelle. Sie wird von einer staatlichen Stelle herausgegeben – in Deutschland vom Deutschen Wetterdienst (DWD) – und gilt als verlässliche, rechtlich relevante Information. Sie ist gebiets- und zeitbezogen, nach Gefahrenstufen eingestuft und enthält oft konkrete Verhaltenshinweise.

Der DWD unterscheidet vier Warnstufen: von Gelb (Wetterwarnung, Empfehlung: aufmerksam sein) über Orange (markante Wetterwarnung, Vorsichtsmaßnahmen treffen) und Rot (Unwetterwarnung, akute Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte) bis hin zu Violett (extreme Unwetterwarnung, außergewöhnlich gefährliche Wetterlage).

Gestern lag für weite Teile Deutschlands eine solche amtliche Warnung vor. Das war für uns ein wesentlicher Faktor, den Liveblog einzurichten.

Warum wir heute weitermachen

Inzwischen wurde die Warnstufe für Berlin und Brandenburg herabgestuft. Darauf reagieren wir selbstverständlich – mit einer entsprechenden Einordnung und Anpassung unserer Berichterstattung.

Dennoch haben wir uns entschieden, den Liveblog fortzuführen und die überregionale Nachrichtenlage weiter zu verfolgen. Der Grund: Es ist Wochenende. Viele Menschen aus Berlin und Brandenburg planen Kurztrips, Familienbesuche oder Ausflüge in andere Regionen. Dort kann die Lage weiterhin angespannt sein. Wir wollen unsere Leserinnen und Leser daher auch über Gefahren außerhalb unserer Region informieren.

Unsere journalistische Verantwortung

Für den Umgang der Presse mit Unwetter- und Katastrophenereignissen gibt es klare journalistische Regeln, die sich aus Presseethik, Sorgfaltspflicht und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten ergeben. Das Grundprinzip lautet: Berichtet werden soll, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht – nicht, wenn Berichterstattung Gefahr, Panik oder unnötiges Leid verstärkt.

Berichten ist geboten, wenn:

·       akute Gefahren für die Bevölkerung bestehen

·       amtliche Stellen warnen oder Maßnahmen anordnen

·       Infrastruktur betroffen ist – etwa durch Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen oder Schulschließungen

·       konkrete Schutzinformationen vermittelt werden können

Zurückhaltung ist geboten, wenn:

·       keine verlässlichen Informationen vorliegen

·       Panik ausgelöst werden könnte, ohne realen Mehrwert

·       reine Dramatisierung im Vordergrund steht

·       Betroffene identifizierbar bloßgestellt würden

Gute Unwetterberichterstattung beantwortet die Fragen: Was passiert? Wo und wann? Was bedeutet das konkret für mich? Was soll ich tun?

Warum das wichtig ist – auch rechtlich

Amtliche Wetterwarnungen haben zwar keine direkte Gesetzeskraft, aber erhebliche rechtliche Auswirkungen. Sie gelten als maßgebliche Informationsquelle, an der sich Gerichte, Behörden und Versicherungen orientieren. Wenn eine amtliche Warnung vorliegt, steigt die Sorgfaltspflicht – für Arbeitgeber, Veranstalter, Kommunen, aber auch für jeden Einzelnen.

Das Ignorieren einer Warnung kann haftungsrelevant sein, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt. Auch im Versicherungsrecht spielen amtliche Wetterwarnungen eine Rolle: Wer trotz Warnung keine Schutzmaßnahmen ergreift, riskiert Leistungskürzungen.

Unser Anspruch

Im Vordergrund unserer Berichterstattung steht immer, Schaden von den Menschen abzuwenden und unserer Informationspflicht nachzukommen. Wir wollen informieren, warnen und einordnen – nicht dramatisieren, nicht spekulieren, nicht voyeuristisch berichten.

Gerade bei Liveberichterstattung gilt besonders: Tempo darf Sorgfalt nicht ersetzen. Wir arbeiten nur mit bestätigten Informationen, benennen unsere Quellen klar und kennzeichnen Prognosen als das, was sie sind.

Wir begleiten die Wetterlage also weiter – unaufgeregt, mit Blick auf die Informationspflicht unserer Zeitung und immer die Interessen unserer Leserinnen und Leser wahrend.

Passen Sie auf sich auf.

Harald Neuber
Nachrichtenchef der Berliner Zeitung