Extremismus

Während der Corona-Pandemie eingeführt: Verfassungsschutz schafft Kategorie „Delegitimierung des Staates“ ab

Die Kategorie wurde 2021 als Reaktion gegen die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen eingerichtet. Mittlerweile hat sie laut Behörde an Relevanz verloren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen 2021 eingeführten Phänomenbereich abgeschafft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen 2021 eingeführten Phänomenbereich abgeschafft.Oliver Berg/dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den während der Corona-Pandemie eingeführten Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ abgeschafft. Wie die Behörde auf Anfrage mitteilte, sei die Kategorie 2021 „vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet“ worden, habe in den Folgejahren jedoch an Relevanz verloren. Entsprechende Inhalte wurden bereits von der Website des BfV entfernt, im kommenden Verfassungsschutzbericht wird der Bereich nicht mehr auftauchen.

Die Kategorie war seinerzeit als Reaktion auf die teils radikalen Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen geschaffen worden. Sie fungierte als eine Art Sammelkategorie für extremistische Akteure, die sich nicht ohne Weiteres den etablierten Bereichen – Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, auslandsbezogener Extremismus oder Reichsbürger und Selbstverwalter – zuordnen ließen.

Personen werden weiter vom Verfassungsschutz beobachtet

Dazu zählten unter anderem Personen, die Gewaltdrohungen gegen Vertreter der parlamentarischen Demokratie aussprachen oder zu Mordanschlägen gegen staatliche Akteure aufriefen.

Laut dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 wurden der Kategorie zuletzt bundesweit rund 1500 Personen zugerechnet. Im Vorjahr waren es noch etwa 1600 gewesen, von denen damals rund 250 als gewaltbereit eingestuft wurden. Der Freistaat Sachsen hatte bereits vor einigen Monaten eigenständig entschieden, die Kategorie nicht mehr zu verwenden.

Die Abschaffung des Phänomenbereichs bedeutet allerdings nicht, dass die bisher dort erfassten Personen künftig nicht mehr vom Inlandsnachrichtendienst beobachtet werden. Das BfV stellte auf Anfrage klar: „Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen“. Wer also weiterhin extremistische Ziele verfolgt, dürfte künftig einem der bestehenden Phänomenbereiche zugeordnet werden.

Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarn- und Beobachtungsdienst ohne polizeiliche Eingriffsbefugnisse. Die Kölner Behörde sammelt und bewertet Informationen über extremistische Gruppierungen, Netzwerke, Parteien und mutmaßliche Terroristen, um vor Gefahren für die Demokratie zu warnen. Darüber hinaus ist das BfV für die Spionageabwehr zuständig und arbeitet mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen, etwa im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum.