Gesundheit

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln: Wo Verbraucher genau hinschauen müssen

Alkohol steckt in vielen Alltagsprodukten, oft ohne deutliche Kennzeichnung auf der Verpackung. Welche Lebensmittel versteckten Alkohol enthalten, erfahren Sie hier.

Auch fermentierte Lebensmittel wie Sauerkraut enthalten Alkohol.
Auch fermentierte Lebensmittel wie Sauerkraut enthalten Alkohol.Patrick Pleul

Wer aus gesundheitlichen, religiösen oder persönlichen Gründen auf Alkohol verzichten möchte, steht vor einer Herausforderung: In zahlreichen Lebensmitteln ist Alkohol enthalten, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar wäre. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert, dass die Kennzeichnung für Verbraucher häufig unzureichend sei.

Während bei Likörpralinen oder Tiramisu der Alkoholgehalt offensichtlich ist, verwenden Hersteller Alkohol auch als Trägerstoff für Aromen in vielen anderen Produkten. Er löst Geschmacksstoffe, verstärkt Aromen, verleiht Produkten Stabilität und wirkt konservierend. Betroffen sind laut der Verbraucherzentrale unter anderem bestimmte Schokoladentafeln, Marzipan, Fertigkuchen, Croissants und sogar Speiseeis.

Natürlicher Alkohol in Obst und Gemüse

Auch in wenig verarbeiteten Lebensmitteln kann Alkohol vorkommen – ganz ohne Zutun der Hersteller. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weist darauf hin, dass reife Bananen bis zu 0,6 Volumenprozent Alkohol enthalten können. Der hohe Zuckergehalt der Frucht führt zusammen mit natürlich vorkommenden Hefepilzen während der Reifung zu einem Gärungsprozess.

Ähnlich verhält es sich bei Sauerkraut: Bei der Fermentation von Weißkohl entsteht neben Milchsäure auch Alkohol. Laut dem Bayerischen Landesamt kann Sauerkraut bis zu 4,3 Gramm Alkohol pro Kilogramm enthalten.

Kennzeichnungslücke bei Aromen

Eine rechtliche Grauzone erschwert die Orientierung zusätzlich: Wird Alkohol lediglich als Trägerstoff für Aromen eingesetzt, gilt er nicht als Zutat im rechtlichen Sinne. Auf dem Etikett findet sich dann nur der Hinweis „Enthält Aroma" – ohne Angabe, dass Branntwein oder andere alkoholische Substanzen verwendet wurden. Eine explizite Deklaration ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben.

Eltern sollten besonders aufmerksam sein, welche Süßigkeiten sie ihren Kindern geben, rät die Verbraucherzentrale. Der Grundsatz laute: Es gebe keine unbedenkliche Menge Alkohol.