Berliner Fall

Rüge aus Karlsruhe: Berliner Polizei darf bei Abschiebungen Zimmer nur mit Richterbeschluss durchsuchen

Polizisten drangen vor sechs Jahren in ein Zimmer ein, um einen Mann abzuschieben – ohne richterlichen Beschluss. Dessen Beschwerde hat nun am höchsten deutschen Gericht Erfolg.

Karlsruhe hat die Durchsuchung ohne Beschluss bei Abschiebung gerügt.
Karlsruhe hat die Durchsuchung ohne Beschluss bei Abschiebung gerügt.Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Durchsuchung der Polizei in einem Berliner Übergangswohnheim gerügt. Damit gab das Gericht einer Beschwerde eines Mannes gegen das Vorgehen der Behörden im Zuge seiner Abschiebung statt.

Die Ergreifung des Beschwerdeführers in seinem Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft sei als Durchsuchung zu werten, für die es die Anordnung eines Richters brauche, entschied das Gericht. Da die aber gefehlt habe, sei er in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt.

Berliner Zeitung

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