Im Berufungsverfahren zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger steht nun auch die Frage nach einer möglichen Befangenheit im Raum. Wie Schlesingers Anwalt gegenüber der dpa bestätigte, hat die Vorsitzende Richterin von sich aus darauf hingewiesen, früher Nachbarin Schlesingers gewesen zu sein und persönlichen Kontakt zu ihr gehabt zu haben. Zuerst hatte die Bild am Sonntag über den Fall berichtet.
Die Richterin forderte beide Seiten auf, dazu Stellung zu beziehen. Während Schlesingers Anwalt Thomas Wahlig erklärte, er sehe keinerlei Hinweise auf eine Befangenheit, äußerte sich der RBB nicht zu dem Vorgang. Auch die Anwälte des Senders gaben zunächst keine Einschätzung ab.
Entscheidung liegt beim Gericht
Laut Wahlig wird nun das Kammergericht selbst entscheiden, ob die Richterin befangen ist – wie in solchen Fällen üblich, ohne deren eigene Mitwirkung. „Aus meiner Sicht haben sich alle Beteiligten absolut korrekt verhalten“, sagte der Anwalt.
Der Rechtsstreit zwischen Schlesinger und dem RBB zieht sich seit Monaten hin. Beide Seiten erheben gegenseitig Ansprüche in Millionenhöhe. Nachdem ein Vergleich gescheitert war, hatte das Landgericht Berlin im Juli ein Urteil gefällt, das teils zugunsten Schlesingers, teils zugunsten des Senders ausfiel. Da beide Parteien in Berufung gingen, muss das Kammergericht nun erneut über sämtliche Punkte entscheiden.
