Betroffene Verbraucher können sich ab sofort einer Verbandsklage gegen den Streaminganbieter Amazon Prime Video anschließen. Laut Verbraucherschützern ist die Einführung von Werbung in Filmen und Serien des Streaminganbieters rechtswidrig. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) schaltete die entsprechende Klage am Donnerstag frei. „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse“ anmelden, teilte die Bonner Behörde mit. Betroffene können sich mithilfe eines Online-Formulars anschließen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Klage gegen Amazon Digital Germany eingereicht. Amazon hatte im Februar begonnen, „in begrenztem Umfang“ Werbung in Filmen und Serien seines Video-Streamingangebots zu schalten. Wer das vermeiden und weiterhin werbefrei streamen möchte, könne für 2,99 Euro das zusätzliche Abo Prime Video Ad Free abschließen und das Angebot ohne Werbung nutzen.
Verbraucherzentrale: Versteckte Preiserhöhung bei Amazon
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen handelt es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung. „Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich“, erklärte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. Amazon hingegen habe es vorgezogen, die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorzunehmen.
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Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist demnach zudem die Möglichkeit, mehr für werbefreie Inhalte zu zahlen, eine „versteckte Preiserhöhung“. Deshalb hatte der Verband das Unternehmen bereits abgemahnt und danach Klage auf Unterlassung eingereicht, nachdem Amazon nicht eingelenkt hatte.
