Der ehemalige Fußballnationalspieler Jérôme Boateng hat einen Erfolg vor Gericht erzielt. Fünf negative Äußerungen in einem Interview des 35-Jährigen über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt seien rechtlich zulässig, urteilte das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Die Aussagen seien „nicht derart schwerwiegend“, dass sie untersagt werden müssten, so der Richter.
Die Mutter der 2021 gestorbenen Kasia Lenhardt wollte in dem langen Rechtsstreit erreichen, dass Boateng für die Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Das lehnte das Gericht ab. Damit war die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich.
Kasia Lenhardt: Mutter kämpft um die Ehre der toten Tochter
Eine Aussage war Boateng zuvor im November 2022 vom Berliner Landgericht untersagt worden. Dabei bleibt es. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil wurde nicht zugelassen.
In dem Interview hatte Boateng unter anderem über Auseinandersetzungen in der Beziehung gesprochen. Lenhardt war 2012 Finalistin bei „Germany's Next Topmodel“ und später mit Boateng liiert. Das Interview erschien kurz nach der Trennung des Paares. Im Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt tot sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz bei einer leblosen Person, bei der es keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung gebe.
Richter Oliver Elzer sagte, der Mutter sei es auch nach dem Tod ihrer Tochter um deren „Achtungsanspruch“ gegangen. Die beanstandeten Äußerungen Boatengs könnten zwar „verletzend“ sein, sie seien aber nicht „derart schwerwiegend“ und „nicht derart grob verletzend“, dass sie verboten werden müssten und der Anspruch der Mutter berechtigt sei.
Die Mutter hatte argumentiert, Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild ihrer Tochter. „Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden“, erklärte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig in der mündlichen Verhandlung vor einigen Wochen.
Boateng: Aussagen über Lenhardt waren ein großer Fehler
Boatengs Sprecher Thomas Knipp sagte nach dem Urteil, man begrüße die Entscheidung, weil nun Ruhe in dem Rechtsstreit einkehre. Boateng wisse, dass das Interview ein großer Fehler gewesen sei, den er bedauere und für den er sich entschuldige. Boatengs Anwältin Stephanie Vendt hatte zuvor vor Gericht erklärt, der Fußballspieler beabsichtige nicht, die Äußerungen zu wiederholen.
Richter Elzer hatte in der mündlichen Verhandlung betont, es gehe nicht um Schuld und Unschuld oder wer was gemacht habe, sondern um die Frage, wie weit dürfe man sich in der Öffentlichkeit über andere äußern - mit der Besonderheit, dass die betroffene Person in diesem Fall kurz nach den Äußerungen gestorben sei.
Die Standorte des Berliner Krisendienstes sind unter folgenden Nummern erreichbar:
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Telefonseelsorge: Unter 0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222 erreichen Sie rund um die Uhr Mitarbeiter, mit denen Sie Ihre Sorgen und Ängste teilen können. Auch ein Gespräch via Chat ist bei der Telefonseelsorge möglich.
Kinder- und Jugendtelefon: Das Angebot des Vereins Nummer gegen Kummer richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche, die in einer schwierigen Situation stecken. Erreichbar montags bis sonnabends von 14 bis 20 Uhr unter 11 6 111 oder 0800 – 111 0 333. Am Sonnabend nehmen die jungen Berater des Teams Jugendliche beraten Jugendliche die Gespräche an.
Muslimisches Seelsorge-Telefon: Die Mitarbeiter von MuTeS sind 24 Stunden unter 030 – 44 35 09 821 zu erreichen. Ein Teil von ihnen spricht auch Türkisch.
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention: Eine Übersicht aller telefonischen, regionalen, Online- und Mail-Beratungsangebote in Deutschland gibt es unter suizidprophylaxe.de.

