Potsdam-Die Maßnahmen zum Schutz der Oder halten sieben Umweltverbände für unzureichend und ziehen deshalb vor Gericht. Sie haben als Bündnis Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg gegen den Bewirtschaftungsplan des Brandenburger Umweltministeriums eingereicht. Der Plan sei unzureichend und müsse neu gefasst werden, teilten die Verbände am Montag mit. Unter anderem sei der jetzige Zustand des Flusses unzureichend ermittelt worden.
Im vergangenen Sommer war es in der Oder zu einem massenhaften Fischsterben gekommen. Experten in Deutschland und Polen kamen zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich die toxische Wirkung einer Blüte der giftigen Goldalge Prymnesium parvum den Tod der Fische verursacht hatte.
„Das Maßnahmenprogramm Oder des Landes ist völlig unzureichend und es ist absehbar, dass so der gute ökologische und chemische Zustand bis 2027 nicht erreicht werden kann“, erklärte Thomas Volpers, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. Der Verband ist Klageführer. Unter den Klägern sind auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Sielmann-Stiftung und die Bürgerinitiative SaveoderDie. Die Klage hatten die Umweltverbände bereits im vergangenen Dezember eingereicht und im Februar begründet. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.
Das Umweltministerium arbeitet nach eigenen Angaben derzeit an der Klageerwiderung. „Die Situation an der Oder bestärkt uns in dem Vorhaben, die konzentrierte Arbeit an der Verbesserung der Gewässerökologie zu intensivieren und das im künftigen Bewirtschaftungsplan zu verankern“, hieß es vom Ressort.
Die Umweltkatastrophe habe gezeigt, wie belastet die Oder sei, so die Umweltverbände. Um solche Katastrophen zu vermeiden, sei im Jahr 2000 von der EU die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft gesetzt worden. Diese sieht die Umsetzung von Maßnahmen vor, mit denen der gute Zustand der Gewässer bis 2015, spätestens aber bis 2027 erreicht sein soll. 40 Prozent der Maßnahmen in Brandenburg für die Oder sollen aber erst nach dem Jahr 2027 kommen, kritisierten die Umweltschützer.
Ihrer Auffassung nach ist der Plan rechtswidrig, weil die Zielsetzung 2027 nicht einfach nach hinten verschoben werden könne. Das Land solle verpflichtet werden, alle notwendigen Maßnahmen in dem Bewirtschaftungsplan zu ergänzen, sagte Franziska Heß, die die Umweltverbände als Anwältin juristisch vertritt. So fehlten etwa über Tausende Kilometer Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite, um Einträge aus Landwirtschaftsflächen zu minimieren.
Auch der WWF unterstützt die Klage. Verrückt sei, dass der Ausbau der Oder im Bewirtschaftungsplan kein ernst zu nehmendes Thema sei, sagte Referent Tobias Schäfer. „Es ist widersinnig, dass die fatalen Ausbaupläne für die Bundeswasserstraße Oder in einer Planung keine Rolle spielen, die den guten ökologischen Zustand für denselben Fluss zum Ziel hat.“ Die Frage sei, wie der Bund an dieser Stelle mitwirke.
