Wer Weihnachtsgeschenke im Laden gekauft hat, hat laut Gesetz kein automatisches Umtauschrecht. Anders als weit verbreitet, besteht kein Anspruch darauf, nicht gefallene Ware innerhalb von 14 Tagen im Geschäft zurückzugeben. Die Entscheidung, ein Produkt trotzdem zurückzunehmen, liegt im Ermessen des Händlers und ist eine reine Kulanzleistung. Viele Geschäfte zeigen sich in der Vorweihnachtszeit großzügig und bieten freiwillig spezielle Umtauschregeln nach den Feiertagen an. Haben sie entsprechende Umtauschaktionen beworben, müssen sie sich auch daran halten.