Justiz

Thüringer AfD klagt erfolgreich gegen Aussage des Verfassungsschutzes

Ein Gericht hat der AfD teilweise zugestimmt: Thüringens Verfassungsschutzchef hat gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. In zwei Punkten wies das Gericht die Beschwerde der AfD zurück.

Stephan Kramer 2024 bei der Vorstellung des Thüringer Verfassungsschutzberichts
Stephan Kramer 2024 bei der Vorstellung des Thüringer VerfassungsschutzberichtsIMAGO/Mario Gentzel

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hat mit Äußerungen über die AfD teilweise gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar an diesem Donnerstag in einem von der AfD angestrengten Verfahren. Das Gericht gab der Klage in einem von drei Punkten statt.

Demnach verstieß Kramer gegen das Neutralitätsgebot, als er in einem Interview sagte, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“ und verfüge inhaltlich kaum über eine Programmatik. Damit habe Kramer eine unzulässige Bewertung des AfD-Parteiprogramms vorgenommen, so das Gericht.

Weitere Aussage vom Gericht nicht beanstandet

Die Aussagen Kramer stammen aus einem Interview aus dem Jahr 2023 mit dem israelischen Kan-Sender. Die AfD hatte noch weitere Passagen aus dem Interview beanstandet. Diese waren laut Gericht aber rechtmäßig.

Die beanstandete Passage habe sich konkret auf die AfD bezogen. Das sei vom Mandat des Verfassungsschutzes nicht gedeckt. Die AfD klagte auch gegen die Aussage, dass Bürger bei Wahlen meist gegen die Feinde der Verfassung stimmen würden. Darin sieht das Gericht hingegen keinen Vorstoß gegen das Neutralitätsgebot, da der Verfassungsschutzpräsident sich hier nicht explizit auf die AfD beziehe.

Kramer leitet seit 2015 den Verfassungsschutz in Thüringen. Vorher war er Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland. Der dortige AfD-Landesverband um Björn Höcke wird vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.