Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hat mit Äußerungen über die AfD teilweise gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar an diesem Donnerstag in einem von der AfD angestrengten Verfahren. Das Gericht gab der Klage in einem von drei Punkten statt.
Demnach verstieß Kramer gegen das Neutralitätsgebot, als er in einem Interview sagte, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“ und verfüge inhaltlich kaum über eine Programmatik. Damit habe Kramer eine unzulässige Bewertung des AfD-Parteiprogramms vorgenommen, so das Gericht.
Weitere Aussage vom Gericht nicht beanstandet
Die Aussagen Kramer stammen aus einem Interview aus dem Jahr 2023 mit dem israelischen Kan-Sender. Die AfD hatte noch weitere Passagen aus dem Interview beanstandet. Diese waren laut Gericht aber rechtmäßig.
Die beanstandete Passage habe sich konkret auf die AfD bezogen. Das sei vom Mandat des Verfassungsschutzes nicht gedeckt. Die AfD klagte auch gegen die Aussage, dass Bürger bei Wahlen meist gegen die Feinde der Verfassung stimmen würden. Darin sieht das Gericht hingegen keinen Vorstoß gegen das Neutralitätsgebot, da der Verfassungsschutzpräsident sich hier nicht explizit auf die AfD beziehe.


