Wer nach bekannten digitalen Sprachassistenten wie Siri oder Alexa benannt ist, hat im Fall seelischer Belastungen das Recht zu einer Vornamensänderung. Das entschied das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Göttingen nach eigenen Angaben vom Donnerstag in einem Rechtsstreit zwischen einem Mädchen und einer Stadtverwaltung. Die Eltern des Mädchens wollten für ihre Tochter demnach das Recht auf eine Namensänderung durchsetzen, da diese stark unter Mobbing leide.
Die zuständige Stadtverwaltung wies den Antrag laut Gericht aber ab, weshalb es zu einem Prozess kam. Die Richter kamen darin zu dem Schluss, dass die seelische Belastung der Klägerin im Vorschulalter die Änderung rechtfertige. Die Eltern hätten zahlreiche entsprechende Belästigungsvorfälle geschildert, etwa wenn andere Menschen dem Kind „Befehle“ erteilten wie bei einem Sprachassistenten. Das Kind dürfe deshalb seinen Vornamen durch einen zweiten Namen ergänzen.
Namen wie Siri und Alexa laden zur Belästigung ein
Die Behörde hatte laut Gericht argumentiert, dass die Belastung nicht durch ärztliche oder psychologische Gutachten nachgewiesen sei. Die Richter werteten den individuellen Wunsch nach Namensänderung höher als das öffentliche Interesse an einer gleichbleibenden Namensgebung, da die Klägerin den Belästigungen auch wegen ihres jungen Alters noch nichts entgegensetzen könne.



