Abtreibungsgesetz

Neues Gesetz in Spanien: 16-Jährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern abtreiben

Das neue spanische Abtreibungsgesetz wurde trotz des Widerstands der rechten Opposition verabschiedet. Da sind die Eckpunkte des neuen Gesetzes.

Ein Mann trägt bei einer Pro-Life-Demonstration in der Innenstadt von Madrid ein Kreuz.
Ein Mann trägt bei einer Pro-Life-Demonstration in der Innenstadt von Madrid ein Kreuz.David canale/Zuma Wire/Imago

Das spanische Verfassungsgericht hat am Dienstag seine Zustimmung zur Reform des Abtreibungsgesetzes gegeben. Demnach dürfen nun junge Frauen im Alter von 16 und 17 Jahren Schwangerschaften ohne Zustimmung der Eltern abbrechen.

Als Referenzzentren für die Durchführung der Abtreibungen sollen öffentliche Zentren eingerichtet werden. Die rechtspopulistische Partei Vox legte gegen den Antrag Berufung ein, diese wurde vom Verfassungsgericht mit sieben Stimmen der progressiven Mehrheit abgelehnt. Vier Richter haben dagegen gestimmt.

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Die vier Gegenstimmen kamen von Richtern aus dem konservativen Teil des Gerichts, darunter Enrique Arnaldo, Concepción Espejel, Ricardo Enríquez und César Tolosa, die bereits gegen das Urteil zum Abtreibungsgesetz von 2010 gestimmt hatten. Die Antragsgegner sind der Meinung, dass Frauen, die eine Abtreibung wünschen, umfassend über Alternativen informiert werden sollten.

Was sieht das neue spanische Abtreibungsgesetz vor?

Die neue Regelung behält die im Jahr 2010 gesetzlich festgelegten Fristen bei: Eine Abtreibung ist demnach in den ersten 14 Schwangerschaftswochen möglich. Ab der 22. Woche kann die Schwangerschaft nur ausnahmsweise abgebrochen werden, wenn eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau besteht oder schwerwiegende Anomalien für den Fötus vorliegen.

Nach der 22. Woche ist ein Abbruch nur bei lebensunvereinbaren fetalen Anomalien oder schweren und unheilbaren Krankheiten möglich, die von einem klinischen Komitee bestätigt werden müssen.

Die Gesetzesreform beinhaltet zudem neue Rechte, wie beispielsweise das Recht für Frauen auf vorübergehende Freistellung von der Arbeit aufgrund schmerzhafter, arbeitsunfähiger Perioden. In Bildungszentren, Gefängnissen und Sozialzentren werden kostenlose Menstruationshygieneprodukte für Frauen in gefährdeten Situationen bereitgestellt.