Im Prozess gegen Angehörige des Al-Zein-Clans ist deutlich geworden, wie leicht die Großfamilie an Geld vom Jobcenter gekommen ist. Obwohl sie in Leverkusen in einer Villa mit 300 Quadratmetern Wohnfläche residierte und über erhebliches Vermögen verfügte, soll die Großfamilie Sozialleistungen in Höhe von fast einer halben Million Euro bezogen haben. Kaum ausgefüllte Formulare, unvollständige Adressen und abweichende Unterschriften verursachten bei der Behörde keine Zweifel.
„Die Familie war komplett unauffällig. Vor den Hinweisen der Polizei hatten wir keinen Grund, von Leistungsbetrug auszugehen“, sagte der Teamleiter für Rückforderungen des Jobcenters Leverkusen am Dienstag als Zeuge am Düsseldorfer Landgericht.
Jobcenter-Betrug: Unterschiedliche Handschriften sorgten nicht für Zweifel
Unterschiedliche Handschriften in einem Formular seien kein Grund zum Zweifel, oft würden etwa Caritas-Mitarbeiter beim Ausfüllen helfen. „Entscheidend ist für uns, dass der Antrag unterschrieben ist. Wer ihn ausgefüllt hat, ist uns gleich“, sagte er.
Nach Hinweisen von Verteidigern, dass sich auch die Unterschriften im Fall einer Antragstellerin überhaupt nicht ähnelten, sagte der Zeuge: „Wir prüfen nicht, ob sich die Unterschrift geändert hat.“
Auf Nachhaken der Anwälte, dass so ja völlig unklar sei, ob die Angeklagte oder jemand anders den Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, sagte der Jobcenter-Mitarbeiter: „Selbst wenn sie den Antrag nicht gestellt hätte: Der Leistungsbezug war ihr bekannt, sie hat ja Leistungen bekommen.“



