Die EU-Finanzminister haben sich auf eine Einfuhrgebühr auf Waren im Wert von weniger als 150 Euro geeinigt. Die Gebühr soll ab dem 1. Juli 2026 bei drei Euro pro Produkt liegen, hieß es in einer Mitteilung des Europäischen Rats. „Diese vorübergehende Maßnahme ist eine Reaktion darauf, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden“, hieß es weiter. Diese Importe führten demnach zu „unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einem hohen Maß an Betrug und Umweltproblemen“.
Im Fokus der Regelung stehen Pakete chinesischer Billighändler wie Temu und Shein. 2024 stammten 91 Prozent der Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro aus China. Derzeit gilt noch eine Zollbefreiung.
Die EU-Finanzminister hatten sich bereits im November grundsätzlich darauf verständigt, diese Zollbefreiung für kleine Pakete aufzuheben und dies so „bald wie möglich“ umzusetzen. Ursprünglichen Plänen zufolge sollte die Ausnahme erst 2028 wegfallen. Auf Druck vor allem aus Frankreich geschieht dies nun aber in Form der nun beschlossenen Interimslösung bereits im kommenden Jahr. Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure sprach von einem „großen Erfolg für die Europäische Union“.
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Der Handelsverband Deutschland wies darauf hin, dass er schon „seit Jahren“ ein „klares Zeichen für einen fairen Wettbewerb im Onlinehandel“ fordert. Anbieter wie Temu und Shein missachteten systematisch europäische Verbraucherschutzstandards sowie geltende Umwelt- und Produktsicherheitsvorgaben. Die nun beschlossene gemeinsame, europäische Maßnahme zeige Drittstaatenhändlern, „dass sie mit ihren Regelverstößen in der gesamten EU nicht länger durchkommen“, sagte HDE-Präsident Alexander von Preen.
Allerdings mahnte der Verband, dass von der Paketabgabe nur direkt an die Endkunden versendete Waren betroffen sein dürfte. „Ansonsten könnte die Gebühr die internationalen Einkäufe der heimischen Handelsunternehmen verteuern und so zu neuen Wettbewerbsnachteilen führen“, gab von Preen zu bedenken.
