Die Berliner Grünen verlangen vom Senat Auskunft über Details und offene Fragen beim geplanten verschärften Polizeigesetz. Insgesamt 85 Fragen legte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco für die Sitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses am Montag vor und fordert Antworten von Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Der Gesetzentwurf zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) soll demnächst vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Die Novelle des ASOG regelt unter anderem den Einsatz von Bodycams in Wohnungen, wenn die Polizei etwa wegen häuslicher Gewalt alarmiert wird. Für Polizisten und Betroffene soll Rechtssicherheit hergestellt werden, indem der Hergang eines Polizeieinsatzes per Videoaufzeichnung rekonstruiert werden kann.
Bislang werden mit der Pre-Recording-Funktion an den Geräten mit dem Starten der Aufnahme auch die vorherigen 30 Sekunden aufgezeichnet. Das Pre-Recording soll nun auf maximal 60 Sekunden erweitert werden, um das Einsatzgeschehen besser nachvollziehen zu können.
Auch Elektroschockpistolen (Taser), die bisher nur getestet wurden, sollen in größerem Maß von der Polizei genutzt werden können. Taser sollen künftig als Einsatzmittel die Lücke zwischen Schlagstock und Pistole schließen und somit den Schusswaffeneinsatz vermeiden helfen.
Schärferes Polizeigesetz: Längere Höchstdauer von Präventivgewahrsam
Beim Präventivgewahrsam soll die Höchstdauer verlängert werden: Personen, von denen schwere Straftaten erwartet werden, sollen künftig auf richterliche Anordnung bis zu fünf Tage in sogenannten Präventivgewahrsam genommen werden. Dazu gehören etwa Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Geiselnahme oder schwerer Landfriedensbruch. Wenn Anhaltspunkte für eine Terrorgefahr vorliegen, sollen sieben Tage möglich sein.
Francos Fragen zielen vor allem auf den Einsatz sogenannter Bodycams an Uniformen von Polizisten sowie auf den Einsatz von Elektroschockpistolen. Außerdem geht es um den Unterbindungsgewahrsam, also das vorsorgliche Einsperren mutmaßlicher Straftäter in bestimmten Fällen sowie um kostenloses Parken für Polizisten und andere Einsatzkräfte mit ihren privaten Autos in der Umgebung der Arbeitsplätze.
Franco kritisierte, die kürzlich erfolgte Anhörung von Sachverständigen habe „umfassenden Änderungsbedarf offenbart“. Der Gesetzentwurf sorge für „mehr Fragen als Antworten“. Verfassungsrechtliche Bedenken könnten nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Es sei kein gutes Zeichen für den Rechtsstaat, wenn CDU und SPD die Kritik von Wissenschaftlern und der Datenschutzbeauftragten übergingen. Sonst drohe das Scheitern des Gesetzes bei einer möglichen Klage vorm Verfassungsgericht.

