Politik

Reform privater Altersvorsorge: Bundeskabinett bringt Frühstart-Rente auf den Weg

Die Bundesregierung will mit neuen Gesetzen die private Altersvorsorge stärken. Besonders im Fokus: Die Frühstart-Rente.

Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, stellt die Reform der privaten Altersvorsorge vor – Kernpunkt ist die Frühstart-Rente.
Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, stellt die Reform der privaten Altersvorsorge vor – Kernpunkt ist die Frühstart-Rente.Kay Nietfeld

Das Bundeskabinett hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Zentrale Elemente sind das sogenannte Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente. Ziel der beiden Vorhaben ist es, mehr Menschen zur Beteiligung am Kapitalmarkt zu bewegen und die private Vorsorge zu stärken, sagte Finanzminister Klingbeil.

Im Mittelpunkt steht die Frühstart-Rente. Nach den jetzt verabschiedeten Eckpunkten können alle Kinder ab 2026 im Alter von sechs Jahren ein Depot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt. Dieser Sparbeitrag läuft bis zur Volljährigkeit und summiert sich auf knapp 1500 Euro pro Kind. Zusätzlich können Eltern oder Großeltern weitere Beträge einzahlen. Der Gesetzentwurf für die Frühstart-Rente steht noch aus, die Details wurden aber bereits festgelegt.

Eltern können selbst entscheiden, in welches Juniordepot die staatlichen Zahlungen fließen. Kommt keine eigene Entscheidung zustande, wird das Geld staatlich verwaltet und von der Bundesbank angelegt. Die Bundesbank informiert regelmäßig über die Entwicklung der Rendite, sodass Eltern und Kinder die Wertentwicklung nachvollziehen können. Ein späterer Wechsel in ein eigenes Depot bleibt möglich.

Anspruch auf Frühstart-Rente haben alle Kinder ab Jahrgang 2020

Mit Erreichen der Volljährigkeit kann das Kind selbst entscheiden, ob das Geld weiter in ein Altersvorsorgedepot übertragen wird, das dann bis zum Renteneintritt bespart werden kann. Für Kinder, deren Eltern kein eigenes Depot eröffnet haben, erfolgt die Auszahlung durch die Bundesbank. Offen bleibt im Eckpunktepapier, ob eine vollständige oder teilweise Auszahlung möglich ist oder ob das angesparte Kapital zwingend für die Altersvorsorge eingesetzt werden muss.

Anspruch auf die Frühstart-Rente haben alle Kinder ab dem Jahrgang 2020. Ältere Kinder sind zunächst nicht einbezogen. Allerdings sieht das Eckpunktepapier vor, dass ab 2029 auch ältere Jahrgänge berücksichtigt werden könnten. Voraussetzung für die Förderung ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Auch die steuerliche Behandlung ist geregelt: Während der Ansparphase sind Erträge aus der Frühstart-Rente steuerfrei, wie auch beim neuen Altersvorsorgedepot. Letzteres ersetzt perspektivisch die bisherige Riester-Rente und sieht höhere staatliche Zulagen vor.

Die Bundesregierung will die Themen private Altersvorsorge und Kapitalmarkt im Schulunterricht verankern. Ziel sei es, Kinder frühzeitig mit den Grundlagen des Sparens vertraut zu machen und so einen nachhaltigen Umgang mit Geld zu fördern, wie die Bundesregierung mitteilt.