Verfassungsgericht

Polen: Abtreibung wegen Fehlbildung verfassungswidrig

Polen verschärft sein ohnehin strenges Abtreibungsgesetz weiter. Künftig gibt es nur noch wenige Ausnahmen vom Verbot. 

Demonstrantinnen protestieren in Krakau gegen das Abtreibungsgesetz.
Demonstrantinnen protestieren in Krakau gegen das Abtreibungsgesetz.imago-images/Beata Zawrzel

Warschau-Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte am Donnerstag eine bisher geltende Ausnahmeregelung vom Abtreibungsverbot für verfassungswidrig. Demnach waren Schwangerschaftsabbrüche bislang zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Nach Ansicht der Richter verstößt dies gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben.

Mehr als 100 Abgeordnete, überwiegend aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten sich mit ihrer Kritik an der aktuellen Gesetzeslage an das höchste polnische Gericht gewandt. Im Jahr 2019 wurden in den Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Landes nur rund 1100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt - in fast allen Fällen aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen.

Abtreibungen sind in Polen künftig nur noch in Fällen einer ernsthaften Gefährdung der Gesundheit der Mutter erlaubt. Weitere Ausnahmen bilden Schwangerschaften in Folge einer Vergewaltigung oder Inzest.