Rechtsstreit

OLG Brandenburg: Bushido gewinnt Millionenstreit gegen Arafat Abou-Chaker

Jahrelang stritten die ehemaligen Geschäftspartner vor Gericht. Nun fiel eine Entscheidung zugunsten des Rappers.

Der Rapper Bushido (l) posiert mit Arafat Abou-Chaker.
Der Rapper Bushido (l) posiert mit Arafat Abou-Chaker.Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Im langjährigen juristischen Konflikt zwischen Rapper Bushido und seinem früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg an der Havel ein Urteil zugunsten von Bushido gesprochen. Es geht um 3,68 Millionen Euro aus der Zwangsversteigerung zweier Villen in Kleinmachnow bei Berlin. Zuvor berichtete die Bild.

Die beiden Grundstücke am Zehlendorfer Damm mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern hatten einst beiden Männern gemeinsam gehört. Bushido hatte die Zwangsversteigerung beantragt, um die gemeinsame Eigentümergesellschaft aufzulösen. 2022 wurden die Immobilien beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert – den Zuschlag erhielt Ahmed Abou-Chaker, der Sohn von Arafat Abou-Chaker.

Jahrelange Auseinandersetzungen vor verschiedenen Gerichten

Der Erlös wurde bei Gericht hinterlegt. Bushido klagte daraufhin auf die Freigabe seines Anteils an dem Betrag. Bereits das Landgericht gab dem Rapper recht. Arafat Abou-Chaker ging gegen dieses Urteil in Berufung – ohne Erfolg: Das OLG Brandenburg an der Havel bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz.

Der Streit um die Villen ist nur eines von mehreren Gerichtsverfahren, die Bushido und Abou-Chaker in den vergangenen Jahren gegeneinander geführt haben. Die einstige Geschäftsbeziehung der beiden zerbrach, was zu einer Reihe juristischer Konflikte führte.