Die Verbände Gemeingut in BürgerInnenhand und NaturFreunde Berlin haben angekündigt, eine Klage auf Denkmalschutz für das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Friedrichshain einzureichen. Ein Positionspapier des Rechtsanwalts Benno Reinhardt belege die Zulässigkeit einer solchen Klage, teilten die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung mit. In dem Papier kommt Reinhardt zu dem Schluss, dass es sich „bei dem SEZ gegen die Rechtsauffassung des Landes um ein Denkmal handelt“.
In dem Positionspapier heißt es weiter, die „fehlerhafte Einordnung der Landesdenkmalbehörde Berlin, die dem SEZ die Denkmaleigenschaft abspricht“ sei „inzident justiziabel“. Die Rechtsgrundlage dafür sei das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.
„Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) können Verbände Klagen erheben, um Denkmäler gegen behördliche Entscheidungen zu schützen, die dem Denkmalschutz widersprechen“, sagte Reinhardt weiter. „Durch einen Abriss würden umweltbezogene Gesetze verletzt. Gesetze zugunsten des Denkmalschutzes sind, anders als viele vielleicht vermuten, auch umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne des § 1 UmwRG.“
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat Abrissarbeiten gestoppt
Das Landesdenkmalamt hatte im September den Denkmalschutz für das SEZ an der Landsberger Allee abgelehnt. Den Auftrag zur Überprüfung der Denkmalwürdigkeit kam vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, wo sich vor allem Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) für den Erhalt des Gebäudes einsetzte. „Auch ohne einen Totalabriss, wie er nun geplant ist, wäre eine Entwicklung auf dem Gelände möglich“, sagte Schmidt nach der Entscheidung im September.
Ende November kam es dann am SEZ zu Baggerarbeiten, die von Bezirk und Kritikern der Senatspläne als Abrissmaßnahmen identifiziert wurden. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stoppte daraufhin in seiner Funktion als Bauaufsicht die Arbeiten und sprach einen Baustopp aus. Eine Abrissanzeige oder Abrissgenehmigung habe der Bauaufsicht nicht vorgelegen. „Lediglich Reparaturarbeiten, Bau- und Verkehrssicherungsmaßnahmen dürfen noch durchgeführt werden“, teilte das Bezirksamt mit.
Die Verantwortlichen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) bezeichneten die Arbeiten hingegen als Vorbereitungsarbeiten. Es handle sich nicht um den eigentlichen Abriss des SEZ, weshalb keine Genehmigung nötig gewesen sei.
NaturFreunde: „Werden Klage beim Verwaltungsgericht einreichen“
„Seit zwei Jahren weisen wir darauf hin, dass auch der Denkmalschutz einen Abriss des SEZ verbietet“, sagte Carl Waßmuth, Sprecher von Gemeingut in BürgerInnenhand. Der Senat und das Landesdenkmalamt hätten sich für alle Hinweise taub gestellt. „In der Fachwelt ist man sich hingegen einig, dass das SEZ ein schutzwürdiges Denkmal ist. Deswegen gehen wir jetzt vor Gericht.“


