Verbotene Arbeiterpartei

Mutmaßlicher PKK-Funktionär in Berlin angeklagt

Mehmet K. soll in Deutschland als Sektorleiter für die PKK tätig gewesen sein. Die kurdische Arbeiterpartei wird hierzulande als Terrororganisation eingestuft.

Die kurdische Arbeiterpartei PKK gilt in Deutschland als ausländische terroristische Vereinigung.
Die kurdische Arbeiterpartei PKK gilt in Deutschland als ausländische terroristische Vereinigung.Lukas Schulze/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen mutmaßlichen Funktionär der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Berlin Anklage erhoben. Dem türkischen Staatsangehörigen, Mehmet K. wird der Anklage zufolge vorgeworfen, Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein. Der Mann habe „organisatorische, personelle und propagandistische Angelegenheiten“ der Vereinigung koordiniert, heißt es seitens der Bundesanwaltschaft.

Seit 2014 soll der Mann mehrfach als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein und dabei Aufgaben eines Sektorleiters wahrgenommen haben. Zwischen Oktober 2014 und Juni 2015 soll K. den Sektor Süd 2 und das Gebiet Stuttgart der PKK geleitet haben. Bis Ende 2015 soll er danach für das Gebiet Köln zuständig gewesen sein. Von Juni bis November 2024 habe er neben dem Gebiet und der Region Berlin auch den Sektor Nord auf oberster Ebene für die PKK geleitet, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Dieser umfasse die  PKK-Regionen Hamburg, Berlin und Niedersachsen.

Er soll das Sammeln von Spendengeldern überwacht haben

Den Angaben zufolge wirkte er auch an der Organisation von Veranstaltungen mit und überwachte schwerpunktmäßig das Sammeln von Spendengeldern für die Vereinigung. K. selbst sei der sogenannten Europaführung der Organisation berichtspflichtig gewesen und habe deren Anweisungen befolgen müssen. Das Bundeskriminalamt hatte den Beschuldigten im November in Berlin festgenommen. Zudem wurden damals zwei Wohnungen von ihm in Berlin und Oberhausen durchsucht. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Die  PKK unterliegt in Deutschland seit 1993 einem Betätigungsverbot. Am 12. Mai dieses Jahres hatte die Partei ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet erklärt. Seit 1984 hatte sie gegen den türkischen Staat gekämpft. Von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten wird sie als Terrororganisation eingestuft. Mehr als 40.000 Menschen wurden bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee getötet.

Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.