Rund sieben Monate nach dem Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Essener Berufskolleg hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den tatverdächtigen Schüler erhoben. Dem kosovarischen Staatsangehörigen Erjon S., der damals 17 Jahre alt war, werden unter anderem dreifacher versuchter Mord, Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zur Last gelegt. Das Motiv soll religiöser Natur gewesen sein.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft folgt der Angeschuldigte einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie. Anfang September 2025 habe er den Entschluss gefasst, selbst in den Dschihad gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen. Als gezielte Opfer wählte er demnach einen ihm persönlich bekannten Hausmeister sowie seine Lehrerin aus. Anschließend habe er beabsichtigt, möglichst viele Menschen jüdischen Glaubens zu töten.
Am frühen Morgen des 5. September 2025 begab sich Erjon S. laut Anklage mit einem langen Messer bewaffnet zunächst zu einer Grundschule in Essen. Dort schlug er mit der Faust auf den Hausmeister ein und besprühte ihn mit Pfefferspray. Da sich der Angegriffene wehrte, kam das Messer nicht zum Einsatz. Wenig später attackierte der Angeschuldigte seine Lehrerin in seinem Berufskolleg und stach ihr mehrfach gezielt in den Oberkörper.
Opfersuche an Synagoge und angestrebter „Märtyrertod“
Auf der Suche nach weiteren Opfern suchte der Angeschuldigte nach Angaben der Bundesanwaltschaft anschließend zweimal die Alte Synagoge in Essen auf, traf dort aber keine aus seiner Sicht geeigneten Opfer jüdischen Glaubens an. Stattdessen stach er einem ihm fremden Mann auf offener Straße in den Rücken. Alle Geschädigten überlebten den Angriff, trugen jedoch teilweise schwere Verletzungen davon.
Um einer Festnahme zu entgehen und „seinen Märtyrertod zu provozieren“, sei Erjon S. der Anklageschrift nach schließlich mit vorgehaltenem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen. Durch einen Schuss wurde er im Gesicht verletzt. Die Bundesanwaltschaft stuft ihn als Jugendlichen mit Verantwortungsreife nach Jugendgerichtsgesetz ein und sieht in den Mordvorwürfen die Mordmerkmale niedrige Beweggründe und Heimtücke erfüllt.


