Eklat um Doktortitel

Misstrauensvotum in Thüringen: Höcke tritt gegen Ministerpräsident Voigt an

Björn Höcke fordert Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt heraus. Dieser steht wegen seiner Doktorarbeit unter Druck.

Björn Höcke (AfD, l) und Mario Voigt (CDU, r), treten bei einem Misstrauensvotum gegeneinander an.
Björn Höcke (AfD, l) und Mario Voigt (CDU, r), treten bei einem Misstrauensvotum gegeneinander an.Michael Kappeler/dpa

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) muss sich am Mittwoch im Landtag in Erfurt einem Misstrauensantrag der AfD stellen. Der Chef der thüringischen AfD, Björn Höcke, tritt dabei selbst als Kandidat für den Posten des Regierungschefs an.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.

BSW-Politiker fordert Rücktritt von Voigt

Der Landesverfassung zufolge kann der Landtag dem Ministerpräsidenten „das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt“. Nur Höcke wird auf dem Wahlzettel stehen, er bräuchte 45 Stimmen, um Voigt zu stürzen. Seine Fraktion hat 32 der 88 Sitze im Parlament. Es gibt nur einen Wahlgang, die Abstimmung ist geheim.

Abgesehen von der AfD haben die Chefs der anderen Landtagsfraktionen vorab angekündigt, Höcke geschlossen nicht wählen zu wollen. In Thüringen regiert eine Koalition aus aus CDU (23 Sitze), Bündnis Sahra Wagenknecht (15 Sitze) und SPD (6 Sitze). Die Linke, die neben der AfD die einzige Oppositionspartei ist, hat 12 Sitze.

Höckes Fraktion hatte das konstruktive Misstrauensvotum losgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass die Technische Universität (TU) Chemnitz entschieden hat, Voigt die Doktorwürde zu entziehen. Der Regierungschef hat juristische Schritte gegen die Entscheidung der TU angekündigt. Nach Uni-Angaben kann der Doktortitel bis zum Vorliegen einer Bestands- oder Rechtskraft weitergeführt werden.

Seitens des BSW gibt es scharfe Kritik an Voigt. Der Co-Chef der Bundespartei, Fabio De Masi sagte gegenüber der Berliner Zeitung: „In der Politik darf es keine doppelten Maßstäbe geben. Was für Guttenberg oder Schavan galt, muss auch für Mario Voigt gelten“. Solle die Entscheidung der TU Chemnitz Bestand haben, müsse Voigt zurücktreten.