Köln-Im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach hat das Kölner Landgericht am Donnerstag einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer hatte er ein sechsjähriges Mädchen sexuell missbraucht. Ferner befand das Gericht ihn des Verbreitens und des Besitzes von Kinderpornografie für schuldig.
Laut Urteil hatte der Mann im Frühjahr 2017 die Stieftochter seines Cousins unter der Dusche in seiner Wohnung sexuell missbraucht. Dass dem 33-Jährigen diese Tat überhaupt nachgewiesen werden konnte, „das haben Sie sich selbst zuzuschreiben“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte hatte in einer Chatgruppe von Pädosexuellen mit dem Missbrauch geprahlt. Im Prozess hatte der Mann diesen Anklagepunkt bestritten.
Von dem Vorwurf, zwei elfjährige Mädchen über einen Chat zum Austausch von Nacktbildern aufgefordert zu haben, wurde der Dachdecker freigesprochen, weil ihm dies nicht nachgewiesen werden konnte.

