Berlin-Alle Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf eine Corona-Auffrischungsimpfung. Darauf hat das Gesundheitsministerium am Samstag noch einmal per Twitter hingewiesen. Es bezog sich dabei auf die Impfverordnung. Für einige Personengruppen seien die Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen) aber besonders sinnvoll. Das Ministerium verwies dabei auf seine Seite im Internet, auf der diese Personengruppen aufgelistet sind. Dazu zählen zum Beispiel Menschen mit einer Immunschwäche und Menschen ab 60 Jahren – „nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung“, wie es dort heißt.
#Booster- bzw. #Auffrischungsimpfungen sind für einen sicheren Herbst & Winter besonders wichtig. Laut #Impfverordnung haben grundsätzlich alle Bürger:innen Anspruch darauf – für einige Personengruppen sind diese aber besonders sinnvoll. Wer dazu gehört: https://t.co/CyRZawA4ie pic.twitter.com/YDzSNfyNwJ
— BMG (@BMG_Bund) October 30, 2021
Zuvor hatten Ärztevertreter Kritik an Spahn geübt. „Wir sind verärgert, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Erwartungen schürt, Booster-Impfungen seien für alle möglich“, sagte das Vorstandsmitglied des Hausärzteverbands, Armin Beck, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Die Hausärzte folgen der Empfehlung der Ständigen Impfkommission, und diese empfiehlt aktuell Drittimpfungen nur für über 70-Jährige und wenige andere Gruppen.“ Durch Spahns Äußerungen werde nun aber der Aufklärungs- und Diskussionsbedarf in den Praxen größer. Wenn die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung ausweite, würden die Hausärzte auch diese Personengruppen impfen, kündigte er an.

