Bürokratie

Millionen Führerscheine werden ungültig: Diese Autofahrer müssen jetzt handeln

Aus alt mach neu: Alle alten Führerscheine müssen gegen neue, fälschungssichere getauscht werden. Für viele rückt der Stichtag immer näher.

Ein alter Papierführerschein und ein neuer Muster-EU-Führerschein im Scheckkartenformat
Ein alter Papierführerschein und ein neuer Muster-EU-Führerschein im ScheckkartenformatPolizeihistorische Sammlung Berlin

43 Millionen Führerscheine müssen und mussten in Deutschland umgetauscht werden. Bereits seit Jahren müssen immer wieder neue Jahrgänge ihre alten Fahrerlaubnisse gegen die neuen, fälschungssicheren Scheine im Scheckkartenformat tauschen. Betroffen sind nicht nur die alten Papierführerscheine, sondern auch in einem bestimmten Zeitraum ausgestellte Scheckkarten-Exemplare. Denn alle Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz die Reihenfolge, in der Auto- beziehungsweise Motorradfahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen. Wer wann dran ist, folgt einem Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Wer sich verweigert, riskiert eine Strafe. Bis zum 19. Januar 2033 muss der Prozess abgeschlossen sein. Doch zuerst rückt laut ADAC der nächste Stichtag in greifbare Nähe.

Diese Jahrgänge müssen jetzt handeln

Als Nächstes müssen alle alten Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Die Inhaber haben dafür nur noch bis zum 19. Januar 2026 Zeit. Später ausgestellte Scheckkartenführerscheine sind in den darauffolgenden Jahren an der Reihe.

Doch es gibt eine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum Ende der Umtauschaktion am 19.1.2033 tauschen.

Der Umtausch soll möglichst einfach gestaltet werden und erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Die betroffenen Fahrer müssen zu ihrer Führerscheinstelle gehen und dort einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis stellen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch auch danach erhalten, nach den 15 Jahren kann ein neues Dokument ohne neue Prüfung oder Gesundheitsscheck beantragt werden.

Nachteile gibt es beim Umtausch nicht. Sämtliche erworbenen Führerscheinklassen bleiben erhalten. Die ehemaligen DDR-Klassen werden ebenfalls im neuen Führerschein übernommen.

Wer jetzt noch einen Papierführerschein hat, der hat womöglich den Termin zum Tausch verpasst. Der Stichtag für den Umtausch der letzten Papierführerscheine gegen die neue Scheckkarte war der 19. Januar 2025. Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

Der Umtausch ist für alle Betroffenen verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument. Läuft der Schein ab, riskiert man zwar ein Verwarnungsgeld, macht sich aber nicht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Pkw und Motorräder dürfen also auch dann weiter gefahren werden, wenn die Umtauschfrist oder das Ablaufdatum verstrichen ist. Anders ist das laut ADAC bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.

Schwierig könnte es allerdings im Ausland werden. Etwa das Anmieten eines Autos könnte mit einem alten Führerschein nach Ablauf der Frist zum Problem werden.