160 Straftaten

Massenausreise: Familie aus Syrien mit kriminellen Mitgliedern verlässt Deutschland

Eine syrische Großfamilie verzeichnet mehr als 150 Straftaten. Nun musste sie Deutschland verlassen. 17 von 20 Mitgliedern reisten aus. Drei Brüder sitzen noch in Haft.

Flugzeug startet auf dem Flughafen Stuttgart (Symbolbild).
Flugzeug startet auf dem Flughafen Stuttgart (Symbolbild).dpa

Eine syrische Großfamilie, die seit Jahren die Justiz in Stuttgart beschäftigt, hat fast vollständig Deutschland verlassen. Wie das baden-württembergische Justizministerium am Montag mitteilte, sind 17 der insgesamt 20 Familienmitglieder mittlerweile ausgereist – 13 davon am vergangenen Wochenende, vier bereits im Sommer.

Justiz zählt 160 Straftaten

Den Mitgliedern der Familie werden laut Ministerium mehr als 160 Straftaten zur Last gelegt, darunter räuberische Erpressung, Körperverletzung und versuchter Totschlag. Einige der schwersten Gewalttaten ereigneten sich im Zentrum Stuttgarts auf der Einkaufsmeile Königstraße. Zuletzt wurden im Juni drei Brüder wegen eines Messerangriffs zu Haftstrafen verurteilt.

Die Familie war zwischen 2015 und 2020 als Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland gekommen. Eine Abschiebung war bisher nicht möglich, da der Bund Abschiebungen in das Bürgerkriegsland seit 2012 ausgesetzt hat. Stattdessen handelte es sich um sogenannte „kontrollierte Ausreisen“, freiwillige Ausreisen, die vom „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ des Justizministeriums begleitet wurden.

Durchschnittlich 1350 Euro pro Person und Ausreise

Das Land förderte die Ausreisen mit durchschnittlich 1350 Euro pro Person und übernahm die Reisekosten. Justizministerin Marion Gentges (CDU) verteidigte die Zahlungen als günstigere Lösung im Vergleich zu Haft- und Abschiebehaftkosten. Alle ausgereisten Familienmitglieder haben auf ihren Schutzstatus verzichtet, die Aufenthaltserlaubnisse wurden entzogen. Für verurteilte Straftäter gilt ein Wiedereinreiseverbot von mindestens fünf Jahren.

Drei Brüder, die erst im Juni verurteilt wurden, sitzen noch in Deutschland in Haft. Sie sollen nach Syrien zurückkehren, sobald sie einen relevanten Teil ihrer Strafe verbüßt haben. Bei vorzeitig aus der Haft entlassenen Ausreisenden müsste im Fall einer Wiedereinreise die Reststrafe angetreten werden.