Der Berliner Senat sieht in der Beauftragung von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für einzelne Aufgaben – etwa die Moderation von Veranstaltungen – keinen Verstoß gegen die journalistische Unabhängigkeit. „Aus Sicht des Senats können Medienschaffende selbstverständlich von staatlicher Seite (...) in eindeutiger Trennung zu ihren sonstigen Tätigkeiten engagiert werden“, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Senatskanzlei auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Voraussetzung dafür sei, dass notwendige Bedingungen wie etwa Vertragsfreiheit gegeben sind.
Der Chef der Senatskanzlei, Severin Fischer (SPD), erklärte in der Antwort, „diese klar definierten Engagements stellen keine staatliche Einflussnahme auf die journalistische Arbeit der betreffenden Personen dar“. Auch die Unabhängigkeit der Journalisten würde dadurch nicht infrage gestellt. Der Antwort beigefügt sind zwei Listen, in denen alle Aufträge des Senats sowohl an private als auch an öffentlich-rechtliche Journalisten in den letzten fünf Jahren aufgeführt sind. Die Höhe der Honorare ist darin nicht enthalten.
Senatskanzlei: Aufträge an Journalisten sind keine Einflussnahme
Wie der Antwort der Senatskanzlei zu entnehmen ist, wurden zwischen 2018 und 2022 rund 60 Aufträge an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vergeben. Fischer betonte, Aufträge durch den Senat an Journalisten stünden „nicht in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“.



