Scharfe Kritik

Nach heftiger Kritik: CDU ändert Antrag zur „Lifestyle-Teilzeit“ – das kommt stattdessen

Ein Ansatz des Wirtschatfsflügels der Union sorgte zuletzt für heftige Kritik. Jetzt soll der Antrag relativiert werden. Das soll sich ändern.

Gitta Connemann (CDU) ist die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.
Gitta Connemann (CDU) ist die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion.Rolf Vennenbernd/dpa

Der Wirtschaftsflügel der CDU hat mit einem Vorstoß, das Recht auf Teilzeit zu kippen, für scharfe Kritik gesorgt. Für Aufsehen sorgte der Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, in dem die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) eine „besondere Begründung“ für den Rechtsanspruch auf Teilzeit forderte.

Wie die Rheinische Post am Dienstag berichtete, hat die MIT den Titel des Antrags mittlerweile geändert. Das Wort „Lifestyle“ findet sich in der engültigen Version des Antrags offenbar nicht mehr.

Connemann: Diskussion „jenseits ritueller Empörung“ führen

Laut Rheinischer Post soll der Antrag mittlerweile den Titel „Teilzeitansprüche ordnen – Erwerbstätigkeit stärken“ haben. Darin heißt es dem Medium zufolge jetzt neu: „Staatliche Regelungen und Ansprüche daraufhin überprüfen, ob sie Fehlanreize setzen und ob dadurch höhere Erwerbsumfänge unnötig erschwert werden, oder ob es mangelnde Impulse zu mehr wirtschaftlicher Eigenständigkeit gibt, ohne dabei berechtigte Gründe wie Erziehung, Pflege oder Qualifizierung zu beeinträchtigen.“

Gegenüber dem Tagesspiegel hatte die Vorsitzende der MIT, Gitta Connemann, einen Teil der Aussagen und Formulierungen relativiert. Sie sagte: „Die Überschrift unseres Antrags hätte besser eine andere sein sollen, weil dieses Wort eine echte Auseinandersetzung mit dem Thema Teilzeit ganz offensichtlich erschwert hat. Und das bedauere ich.“

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Das Beschäftigungsverhältnis muss dafür länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht ausdrücklich entgegenstehen, muss der Arbeitgeber zustimmen.

Scharfe Kritik an „Lifestyle“-Formulierung

Dies soll sich dem Antrag der MIT zufolge ändern. Gegenüber dem Stern sagte Connemann damals, Teilzeit sei richtig und notwendig – für Familien, für Pflege, für Gesundheit. Aber es gebe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. „Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung darf nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden.“

Auch innerhalb der CDU gab es scharfe Kritik an dem Vorstoß. Der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels Dennis Radtke sagte: „Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf.“

Connemann richtet jetzt einen Appell an die eigene Partei: „Ich wünsche mir, dass wir jenseits ritueller Empörung wieder lernen, ernsthaft über Reformvorschläge zu diskutieren.“