Gerichtsverfahren

Landesregierung ruft Bürger zur Meldung als Schöffen auf

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann und Innenminister Michael Stübgen (beide CDU) haben die Bürger aufgerufen, sich freiwillig für ein Schöffenamt...

ARCHIV - Das Mikrophon des Zeugenstands im Landgericht Potsdam vor dem Brandenburgischen Adler.
ARCHIV - Das Mikrophon des Zeugenstands im Landgericht Potsdam vor dem Brandenburgischen Adler.Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Potsdam-Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann und Innenminister Michael Stübgen (beide CDU) haben die Bürger aufgerufen, sich freiwillig für ein Schöffenamt an den Gerichten zu melden. Zwischen August und Oktober werden mehr als 2200 ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz für fünf Jahre neu gewählt, teilten die Ministerien am Montag mit. „Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Gerichtsverfahren stärkt das Vertrauen der Bürger in die Justiz und trägt mit zu einer bürgernahen Rechtsprechung bei.“

Die Listen mit Kandidaten für das Ehrenamt müssen bei den Kommunen bis Ende Mai vorliegen. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Wenn es nicht genügend Freiwillige gibt, werden die Kandidaten aus den Daten des Einwohnermeldeamts gelost. Weigern könne man sich kaum, wenn man als Schöffe bestimmt werde, hatte das Justizministerium erklärt. „Grundsätzlich ist die Übernahme des Schöffenamtes staatsbürgerliche Pflicht.“

„Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Interesse am Schöffenamt haben, sind aufgerufen, sich direkt bei ihren Gemeinden zu informieren und für eine Aufnahme in die Vorschlagslisten vormerken zu lassen“, erklärten Stübgen und Hoffmann.